OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.9.2010, I-20 U 108/09
Der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher versteht die Aussage "offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft" nicht lediglich im Sinne einer Werbepartnerschaft, sondern dahingehend, alle oder zumindest ein erheblicher Teil der gesetzlich versicherten Mitglieder der deutschen Olympiamannschaft seien bei der Beklagten krankenversichert. … Das Adjektiv "offiziell" erweckt zu dem den Eindruck einer Angliederung an den deutschen Olympischen Sportbund.