Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Warentests

KG Berlin, Urt. v. 28.11.2011, 24 U 145/10, B.I.1 (= WRP 2012, 480)

Ein Produkttest stellt keine geschäftliche Handlung dar, wenn die Bewertung vorrangig anderen Zielen als der Absatzförderung dient, wie es in der Regel bei Warentests oder der Bewertung durch Verbraucherverbände der Fall ist und auch bei der gleichförmigen Bewertung reiner Hotelbetriebe durch die DEHOGA anzunehmen sein dürfte. ... Jedenfalls ist eine auf Absatzförderung gerichtete Wettbewerbshandlung bzw. geschäftliche Handlung anzunehmen, wenn der Tester durch irreführende Beeinflussung der Verbraucherentscheidung gezielt in den Wettbewerb von Unternehmen eingreift. Dies ergibt sich z.B. aus dem Umstand, dass ein ... hinsichtlich vieler Kriterien nicht passendes Bewertungssystem “verbiegend” herangezogen wird.