1. Was sind Kundenbindungssysteme?
2. Maßstab der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Kundenbindungssysteme
3. Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen
Was sind Kundenbindungssysteme?
Durch Kundenbindungssysteme (Treueprogramme, z.B. durch Kundenkarten oder Mitgliedschaften) sollen Verbraucher dazu bewegt werden, bei ihren Einkäufen das Leistungsangebot des Betreibers eines solchen Systems bevorzugt zu berücksichtigen. Kundenbindungssysteme können von einem Unternehmen oder einer Gruppe von Unternehmen (gleicher oder unterschiedlicher Branchen) betrieben werden. Die Kunden erhalten dafür, dass sie Waren oder Dienstleistungen bei den betreibenden Unternehmen einkaufen oder beziehen, Preisnachlässe oder sonstige geldwerte Vorteile. Beispiel sind das PayBack-System oder das Miles & more-Programm der Lufthansa.
Maßstab der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Kundenbindungssysteme
Die wettbewerbsrechtliche Bewertung von Kundenbindungssysteme erfolgt im Rahmen der §§ 3 Abs. 2 UWG und 4a UWG.
Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen
Kundenbindungssysteme sind grundsätzlich zulässig. Sie können nur unter engen Voraussetzungen als aggressive geschäftliche Handlung gewertet werden. Als Beispiel wird in der Literatur der Fall genannt, dass die versprochenen Vorteile einen erheblichen Wert haben und verfallen, wenn nicht innerhalb eines recht kurzen Zeitraums eine bestimmte Anzahl von "Punkten" gesammelt wird. Ergänzend ist bei den Auswirkungen von Kundenbindungssystemen auf den Verbraucher zu berücksichtigen, ob sie sich ggfs. an Personengruppen richten, die nach §§ 3 Abs. 4 UWG besonderen Schutz genießen.