Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

Kurzzeitige Abgebote

BGH, Urt. v. 31.3.2010 - I ZR 75/08, Tz. 19 – Ohne 19 % Mehrwertsteuer

Eine rationale Kaufentscheidung setzt nicht die Möglichkeit zu einem vollständigen Preisvergleich voraus. Der mündige Verbraucher ist durchaus in der Lage, mit einem Kaufanreiz in rationaler Weise umzugehen. Zwar wurde die Werbung mit einem Preisnachlass in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer erst an dem Tag veröffentlicht, an dem auch der Rabatt gewährt wurde. Dieser Rabatt betrug auch mit 19% nahezu ein Fünftel des (Brutto-)Kaufpreises, den der Verbraucher der Werbung selbst allerdings nicht entnehmen konnte. Der Preisnachlass wurde aber immerhin während der gesamten Öffnungszeit an einem Wochentag in Aussicht gestellt. Die beworbenen Artikel - Haushaltsgroßgeräte, CDs, DVDs und Software - sind im Allgemeinen in ausreichendem Maß auf dem Markt erhältlich und unschwer zugänglich. Einen Preisüberblick können sich die Verbraucher beispielsweise auch im Internet verschaffen. Selbst wenn sie dennoch keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Das schließt zwar die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne (vollständigen) Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgeht. Diese Situation ist jedoch nicht ungewöhnlich. Vielmehr kommt es im Handel häufig vor, dass sich Verbraucher kurzfristig zu einem Kauf entschließen, ohne einen umfassenden Preisvergleich vorzunehmen. Sofern sich der Verbraucher ohne einen solchen Vergleich zum Kauf entschließt, handelt er bewusst und geht freiwillig das genannte Risiko ein. Bei teuren Artikeln, bei denen die Anschaffungskosten unter Umständen eine beträchtliche Investition darstellen, wird der Verbraucher ohnehin von dem Angebot erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung Gebrauch machen. Bei günstigen Angeboten wird der Durchschnittsverbraucher gerade nicht derart übertrieben angelockt, dass er unüberlegte Entscheidungen trifft.