Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Arzneimittel- und Apothekenrecht

ACHTUNG: KAPITEL IM AUFBAU !

BITTE KONSULTIEREN SIE DIE EINSCHLÄGIGEN KOMMENTARE !

Das Arzneimittelrecht ist in besonderer Weise durch gesetzliche Bestimmungen reguliert. Im Mittelpunkt stehen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Außerdem zu beachten sind u.a.:

AABG
Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung

AMBtAngV
Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen

AMFarbV
Arzneimittelfarbstoffverordnung

AMG1976ZSAusnV
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder

AMGBlauzAusnV
Verordnung über Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

AMGKostV
Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

AMGrHdlBetrV
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

AMHV
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen

AMPreisV
Arzneimittelpreisverordnung

AMRabG
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

AMRadV
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

AMRNOG
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts

AMSachKV
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

AMSachvV
Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

AMVerkRÄndV 3
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken

AMVerkRÄndV 3
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken

Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur