Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

(3) Anbieten, Ankündigen, Gewähren

OLG München, Urt. v. 15.1.2015, 6 U 1186/14,II.B.3

Für die Frage, ob das Angebot einer kostenlosen ... Leistung vorliegt, ist nicht auf die konkreten Umstände einer (vom Adressaten möglicherweise nachfolgend nicht in Anspruch genommenen) tatsächlichen "Gewährung" des Angebotenen abzustellen, sondern allein auf den objektiven Erklärungsgehalt des Angebots, darauf also, wie der durchschnittlich informierte situationsgerecht aufmerksame potentielle Patient die Auslobung verstehen wird.

 BGH, Urt. v. 12.2.2015, I ZR 213/13, Tz. 8 – Fahrdienst zur Augenklinik

Soweit Streit darüber besteht, ob eine Zuwendung oder eine sonstige Werbegabe gemäß § 7 HWG unzulässig ist, ist es - ebenso wie bei der Frage, ob Angaben über Heilmittel Werbung sind - in aller Regel nicht zweifelhaft, ob ein Anbieten im Sinne der gesetzlichen Bestimmung vorliegt (vgl. Doepner, HWG, § 7 Rn. 29; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, § 7 Rn. 136; Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, § 7 HWG Rn. 27).