Das Arzneimittelgesetz regelt verschiedenste Fragen rund um die Herstellung, Bewerbung und den Verkauf von Arzneimitteln. Eine Reihe der Bestimmugen sind auch wettbewerbsrechtlich relevant. Darauf beschränkt sich die Darstellung in diesem Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht.
Das Arzneimittelrecht fällt zu großen Teilen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83 zur Schaffung einess Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel. Dazu siehe Näheres hier.