ACHTUNG: KAPITEL IM AUFBAU !
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Das Arzneimittelrecht ist in besonderer Weise durch gesetzliche Bestimmungen reguliert. Im Mittelpunkt stehen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Außerdem zu beachten sind u.a.:
AABG
Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
AMBtAngV
Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen
AMFarbV
Arzneimittelfarbstoffverordnung
AMG1976ZSAusnV
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder
AMGBlauzAusnV
Verordnung über Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
AMGKostV
Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
AMGrHdlBetrV
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
AMHV
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
AMPreisV
Arzneimittelpreisverordnung
AMRabG
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
AMRadV
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
AMRNOG
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
AMSachKV
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
AMSachvV
Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
AMVerkRÄndV 3
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken
AMVerkRÄndV 3
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur