OLG Frankfurt, Urt. V. 10.2.2022, 6 U 161/15 - Die meistverkaufte Matratze
Der für die Beurteilung maßgebliche Durchschnittsverbraucher versteht den Slogan „Deutschlands aktuell meistverkaufte Matratze“ im Kontext der angegriffenen Internetwerbung dahingehend, dass die Antragsgegnerin die höchsten Verkaufszahlen bei Matratzenserien in dem in dem „Mouse-over“-Text angegebenen Zwölfmonatszeitraum hat. Er geht davon aus, dass in den letzten zwölf Monaten (22.4.2020 - 22.4.2021) in der Summe mehr Emma-One-Matratzen in Deutschland verkauft wurden als Matratzen aus den Serien von Mitbewerbern.