Bei den Beteiligten sind die Gläubiger und Schuldner zu unterscheiden. Der Gläubiger ist im Juristendeutsch für einen Rechtsanspruch aktivlegitimiert, der Schuldner passivlegitimiert.
Wer Gläubiger und Schuldner eines Anspruchs wegen eines UWG-Verstoßes ist, hängt von der Art und den Voraussetzungen des Anspruchs ab. Dies wird deshalb im Zusammenhang mit den einzelnen Ansprüchen dargestellt.
Der direkte Weg:
Zur Aktivlegitimation für einen Unterlasssungsanspruch im Wettbewerbsrecht geht es hier,
Zur Passivlegitimation bei einem Unterlasssungsanspruch im UWG geht es hier,
Zur Aktivlegitimation für einen Schadenersatzanspruch im Wettbewerbsrecht geht es hier und
Zur Aktivlegitimation bei einem Schadenersatzanspruch im UWG geht es hier.