OLG Bamberg, Urt. v. 20.6.2012, 3 U 236/11
Der Verstoß gegen die gesetzlichen - halbzwingenden - Vorschriften der §§ 127, 129 VVG ist gleichzeitig ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel.
Das OLG Bamberg nimmt in seiner Entscheidung an, dass eine Rechtsschutzversicherung gegen §§ 127, 129 VVG verstößt, wenn sie finanzielle Vergünstigen dafür gewährt, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall einen Rechtsanwalt nimmt, den die Versicherung ihm vorschlägt.