Die Tätigkeit in einem bestimmten Beruf oder in einem bestimmten sachlichen oder räumlichen Bereich oder der Vertrieb von Produkten oder das Angebot und die Erbringung von Dienstleistungen hängen bisweilen von Zulassungen und Registrierungen ab. Soweit entsprechende gesetzliche Vorschriften zur Zulassung und/oder Registrierung bestehen, handelt es sich in der Regel um Marktverhaltensregelungen.
Die Kommentierung im Online-Kommentardeckt bei weitem nicht alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu Registrierungen und/oder Zulassungen ab. Sie wird sporadisch ergänzt, wenn ein Oberinstanzgericht sich wieder einmal mit einer neuen gesetzlichen Bestimmung befasst hat.