Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

(1) Gewährleistungsausschluss

Beim Gewährleistungsausschluss geht es darum, dass ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden jegliche Gewährleistung ausschließt. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, bestehen dagegen keine Bedenken. Soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist, ist der Gewährleistungsausschluss nicht nur nicht wirksam, sondern gleichzeitig auch wettbewerbswidrig.