Beim Gewährleistungsausschluss geht es darum, dass ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden jegliche Gewährleistung ausschließt. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, bestehen dagegen keine Bedenken. Soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist, ist der Gewährleistungsausschluss nicht nur nicht wirksam, sondern gleichzeitig auch wettbewerbswidrig.