Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

7. Irreführende vergleichende Werbung

Irreführende Vergleiche sind unzulässig.

Sie beurteilen sich nach §§ 5, 5 a UWG. Siehe insbes. § 5 Abs. 4 UWG.

Siehe hier.