OLG Hamburg, Urt. v. 19.12.2019, 15 U 44/19
Im Falle einer Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist es irreführend, wenn nicht klar und eindeutig darüber aufgeklärt wird, dass das Angebot der Differenzbesteuerung unterliegt und keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird, sofern das Angebot nicht ausschließlich an Verbraucher gerichtet ist.