BGH, Urt. v. 11.1.2007, I ZR 87/04 – Irreführender Kontoauszug
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann.