Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

Humor/Komik

OLG Hamburg, Urt. v. 20.3.2014, 3 U 96/13

Der Umstand, dass eine Werbemaßnahme … einen humoristischen Charakter aufweist, steht der Irreführung nicht entgegen. Denn auch insoweit muss die Werbung hinsichtlich der humorvoll transportierten Werbebotschaft zutreffend sein.