OLG Köln, 19.02.2019, 6 U 141/18, Tz. 52
Es kann nicht unterstellt werden, dass einem erheblichen Teil der durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbraucher das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe nicht bewusst ist. Vielmehr setzt die Erkenntnis, dass die Diagonale länger ist, als die Höhe keine mathematischen Kenntnisse voraus, die über die zu unterstellenden Grundkenntnisse hinausgehen.