Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Gebühren

Bankgebühren

OLG Hamburg, Urt. v. 12.4.2017, 5 U 38/14 - 0 € Bargeldabhebungsgebühr

Der angesprochene Verkehr geht nach dem Inhalt des Werbeschreibens der Beklagten davon aus, dass beim Einsatz der Kreditkarte zur Bargeldabhebung im In- und Ausland keinerlei Gebühren anfallen und zwar auch keine Auslandseinsatzgebühren. Denn maßgebliche Teile des angesprochenen Verkehrs werden bei einer Werbung mit „0 € Bargeldabhebungsgebühr“ im In- und Ausland keine Abgrenzung zur Auslandseinsatzgebühr vornehmen. In dieser Annahme wird der Verbraucher bestärkt durch die hervorgehobene Darstellung im unteren „Gutschein-Teil“ des Anschreibens, welcher „0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit“ verspricht. Maßgebliche Teile des angesprochenen Verkehrs, zu denen auch die Mitglieder des Senats zählen, werden die Begriffe der Bargeldabhebungsgebühr und Auslandseinsatzgebühr gleichsetzen und die angegriffene Werbung dahingehend verstehen, dass beim Einsatz der Karte zum Abheben von Bargeld weltweit keine Gebühren entstehen.

Gepäckgebühren

 

OLG Hamburg, Urt. v. 26.8.2010, 3 U 118/08, B.I.4

Maßgebliche Anteile der angesprochenen Verkehrskreise werden die Aufgabe von Gepäckstücken, welche sich innerhalb gewisser Gewichtsklassen halten, nicht als eine Leistung ansehen, für die regelmäßig gesonderte Gebühren zu entrichten sind. Dieses Verkehrsverständnis ergibt sich im Hinblick auf Flugpreise daraus, dass für die Aufgabe von Gepäckstücken, welche gewisse Gewichtsgrenzen nicht überschreiten, jahrzehntelang keine gesonderten Kosten erhoben worden sind.