Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

zertifiziert

Zur Werbung mit Zertifizierungen sehen Sie zunächst hier.

Eine Anwaltskanzlei gab auf ihrem Briefbogen an::

"DEKRA-zertifiziert, Qualitätsmanagement, wir sind zertifiziert" Es wurden auch die Normen genannt, nach danen die Zertifizierung erfolgte.

OLG Hamm, Urt. v. 31.1.2012, I-4 U 100/11, Tz.41

Das DEKRA-Siegel weist die angesprochenen Verkehrskreise zwar ausdrücklich auf eine Zertifizierung nach der ISO 9001 :2000 oder später der ISO 9001:2008 hin. Entsprechend der üblichen Verwendung des Begriffes wird "Zertifizierung" vom angesprochenen Verkehr als ein Verfahren verstanden, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen nachgewiesen werden kann. Die Zertifizierungen werden dabei bekanntermaßen von unabhängigen Stellen nach festgelegten Standards vergeben (BGH WRP 2012, 75,76 –Zertifizierter Testamentsvollstrecker). Der Verkehr geht somit von einer Überprüfung von Dienstleistungen durch die als unabhängig empfundene DEKRA aus, die auf eine besondere Qualität hinweist. Er sieht darin somit ein Gütesiegel. Da er die ISO 9001:2000 und deren Inhalt nicht kennt, macht er sich nur ganz allgemeine Vorstellungen darüber, worauf sich die Überprüfung und damit auch die Qualität beziehen könnte. In der beanstandeten Werbung ist allerdings auch von Qualitätsmanagement die Rede. Das mag der durchschnittlich gut informierte und aufmerksame Verbraucher, der anwaltlichen Rat benötigt, zwar dann auf das Anwaltsbüro beziehen, wenn er entsprechende Vorkenntnisse über das allgemeine Qualitätsmanagement und die damit verbundene Organisation von Arbeitsabläufen hat. Es ist aber schon fraglich, ob er dann auch annimmt, es gehe hier nur und ausschließlich um die Büroorganisation der Beklagten. Solche Vorkenntnisse sind aber auch nicht zwingend und bei dem überwiegenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise gerade nicht vorhanden. Es verbleibt somit in jedem Fall ein ganz erheblicher Teil von Interessenten, die auch im Rahmen des erwähnten Qualitätsmanagements nicht von sich aus zwischen den Anwälten, um deren Dienste es ihnen vorrangig geht, und dem Anwaltsbüro als modernem Dienstleistungsunternehmen unterscheiden, wenn sie nicht zugleich auf diesen Unterschied hingewiesen werden. Sie gehen dann zwangsläufig davon aus, dass auch die Anwälte selbst überprüft und für gut befunden worden sind. …  Dafür spricht insbesondere auch die zusätzliche Aussage "wir sind zertifiziert" in der konkreten Verletzungsform, die sich unmittelbar neben dem Siegel befindet.

Siehe auch geprüft.