OLG Oldenburg, Urt. v. 6.10.2010, 1 U 6/10
Durch die Werbung auf dem Eierkarton mit dem Siegel ´tiergerechte Haltungsform´ in Verbindung mit dem deutlichen Hinweis auf dem Eierkarton auf die Haltung der Hühner in ´tiergerechter Kleingruppenhaltung´ wird dem Verbraucher suggeriert, die Beklagte tue mehr für eine tiergerechte Haltung der Hühner, als der Gesetzgeber dies ohnehin erfordert. Beim Verbraucher wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei der ´tiergerechten Haltungsform´ um etwas Besonderes handelt. Tatsächlich ist dies aber nicht Fall, da der für die Erteilung des streitgegenständlichen Siegels maßgebliche Kriterienkatalog der WPSA (Stand: Januar 2009) sich nicht bzw. nur in der Ausformulierung von den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung unterscheidet.