BGH, Urt. v. 3.11.2016, I ZR 227/14, Tz. 23 - Optiker Qualität bestätigt
OLG Schleswig, Urt. v. 29.9.2014, 6 U 2/14, II.1.a - hochwertige Brillen
Die Bezeichnung eines Wertes als „hoch“ kann so wenig unzutreffend sein wie etwa diejenige eines Berges - jedenfalls so lange es mindestens einen Wert bzw. Berg gibt, der noch weniger hoch ist. Gerade beim Wert kommt hinzu, dass dessen Höhe - anders als diejenige eines Berges - von unterschiedlichen Menschen durchaus unterschiedlich eingeschätzt werden kann, ohne dass die unterschiedlichen Bewertungen stets unterschiedlich berechtigt sein müssten. So mag es Kunden geben, die für eine Brille mit nur ungefähr angepassten Gläsern, dafür aber besonders stabilem Gestell mehr Geld auszugeben bereit sind, ihr also einen höheren Wert zuordnen als einer weniger stabilen Brille, deren Gläser aber deutlich besser angepasst sind. ...
BGH, Urt. v. 3.11.2016, I ZR 227/14, Tz. 25 - Optiker Qualität
Die Notwendigkeit eines Warnhinweises bei der Benutzung der Gleitsichtbrillen der Beklagten im Straßenverkehr schließt die Bezeichnung des Produkts der Beklagten als "hochwertig" nicht aus.