BGH, Urt. v. 6.2.2013, I ZR 62/11, Tz. 28 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Zwar kann auch die Verwendung des bestimmten Artikels vom Verkehr als Hinweis auf eine Spitzenstellung verstanden werden. Für eine solche Annahme bedarf es indessen besonderer Umstände, die vor allem in der Verbindung mit einem Eigenschaftswort von empfehlender Bedeutung liegen können oder sonst erkennen lassen, dass der Akzent der werblichen Aussage auf dem Artikel liegt.
BGH, Urt. v. 12.2.1998, I ZR 110/96, II.2 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung (= GRUR 1998, 951)
Die Behauptung einer Spitzenstellung kommt nicht nur bei Werbeaussagen in Betracht kommt, die einen Superlativ enthalten. Vielmehr kann sich diese auch aus anderen Formulierungen ergeben, die sinngemäß eine solche Behauptung enthalten. Ist dies der Fall, dann entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise sie entsprechend diesem Wortsinn versteht. Danach kann auch die Verwendung des bestimmten Artikels vom Verkehr als Hinweis auf eine Spitzenstellung verstanden werden. Sie ist zwar ein häufig gebrauchtes Werbemittel, kann aber durchaus den Eindruck der Alleinstellung begründen oder verstärken. Für eine solche Annahme bedarf es indessen des Vorliegens besonderer Umstände, die vor allem in der Verbindung mit einem Eigenschaftswort von empfehlender Bedeutung liegen können oder sonst erkennen lassen, dass auf dem Artikel der Akzent liegt.
OLG Köln, Urt. v. 17.5.2013, 6 U 174/12, II.2.b - Die amtliche Mail
Zwar kann der Eindruck einer Alleinstellung durch den bestimmten Artikel in Verbindung mit einem Eigenschaftswort empfehlenden Charakters hervorgerufen werden, wenn die Anpreisung vom Verkehr ernst genommen wird. Angesichts der häufigen Verwendung des bestimmten Artikels in der Werbung ist dabei aber Zurückhaltung geboten. Ein eindeutiger Fall einer Alleinstellungsbehauptung liegt vor, wenn der bestimmte Artikel mit einem Eigenschaftswort verbunden wird, das das Singuläre des Produkts unterstreicht (wie "echt" oder "original", Köhler/Bornkamm, § 5 UWG, Rdn. 2.146; vgl. BGH, Urteil vom 12.02.1998 - I ZR 110/96 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung).
OLG Karlsruhe Urt. v. 8.3.2017, 6 U 166/16, Tz. 48 - Schwarzwaldmarie
Den Begriff „Bier-Spezialität“ versteht der angesprochene Verkehr im Sinne von „Bier-Delikatesse“. Denn der Begriff Spezialität wird für Nahrungsmittel regelmäßig als Synonym für Delikatesse verwandt (vgl. Wikipedia). Aus der Verwendung des bestimmten Artikels kann hier nicht geschlossen werden, es werde eine Spitzenstellung beansprucht. Es sind keine Umstände ersichtlich, die erkennen lassen, dass auf dem bestimmten Artikel der Akzent liegt.