Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

bewährt

OLG Köln, Urt. v. 21.10.2016, 6 U 112/16, Tz. 81

Die Bewerbung des Rollos FSR 5000 [Basic] als „bewährtes Standard-Rollo“ ist irreführend, weil unzutreffend. Da das Rollo FSR 5000 [Basic] unstreitig erst seit Januar 2016 auf dem deutschen Markt erhältlich ist, kann es sich aus Sicht des angesprochenen Verkehrs noch nicht bewährt haben. Dass im Zusammenhang mit dieser Werbeaussage auf interne Tests Bezug genommen wird, ändert an der Beurteilung nichts. Denn der angesprochene Verkehr, seien es Fachhändler und Handwerker seien es Träger von Kindertagesstätten, versteht unter einem bewährten Standard-Rollo die Bekanntheit und Bewährtheit auf dem Markt und nicht lediglich in unternehmensinternen Tests.