Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

Anwalt

OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2014, I-20 U 168/13, Tz. 29 f, 32 – Kundenanwalt

Anwalt ist nach der Verkehrsanschauung der Rechtsanwalt (Köhler/Bornkamm, UWG, § 5 Rn. 5.149). Nicht umsonst nennt der Duden als Bedeutung von „Anwalt“ an erster Stelle den „Rechtsanwalt“ und erst danach die allgemeinere „Verfechter einer Sache; Fürsprecher“ (Duden online). Dieses Verständnis liegt auch gebräuchlichen Begriffen wie „Anwaltschaft“ zugrunde, zu denen niemand nicht zur Rechtsanwaltschaft gehörende „Fürsprecher“ zählen würde, sieht man von der Gruppe der Patentanwälte ab, wobei auch deren abweichende Qualifikation wohl nur einer Minderheit bekannt sein dürfte. Wer einen Rechtsanwalt sucht, bedient sich eines „Anwaltsverzeichnisses“ wie „anwalt.de“.

Soweit der Begriff „Anwalt“ in einem nicht auf Rechtsanwälte bezogenen Sinne Verwendung findet, steht die Wahrnehmung öffentlicher Belange oder die Vertretung der Interessen gesellschaftlich relevanter Gruppen in Rede. ...

Der „X-Kundenanwalt“ soll gerade nicht die kollektiven Interessen der Gesamtheit der Versicherten vertreten, sondern sich um konkrete Anliegen einzelner Versicherter kümmern. Die Vertretung bei der Wahrnehmung individueller vertraglicher Ansprüche ist eine typische anwaltliche Tätigkeit. Insoweit folgt die Begriffsbildung „Kundenanwalt“ hier dem im Bereich der rechtsanwaltlichen Werbung etablierten Trend, die Spezialisierung auf die Vertretung vermeintlich oder tatsächlich benachteiligter Gruppen in der Selbstbezeichnung zum Ausdruck bringen.