Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Kundenbeziehungen

Siehe ‚Abfangen von Kunden

Siehe ‚Abwerben von Kunden

Außerdem:

Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen im Namen des Kunden ist eine gezielte Behinderung, wenn der Kunde dafür keine Vollmacht erteilt hat (OLG München, Urt. v. 28.2.2019, 6 U 914/18, Tz. 38).