Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

c) Kundenzeitschrift

OLG Frankfurt, Urt. v. 16.4.2015, 6 U 68/14 (= WRP 2016, 252)

Eine Verschleierung liegt vor, wenn die betreffende Handlung so vorgenommen wird, dass der Werbecharakter nicht klar und eindeutig zu erkennen ist (BGH GRUR 2013, 644, 646 Rn. 15 [= WRP 2013, 764] – Preisrätselgewinnauslobung V). ...

Ob Beiträge in Kundenzeitschriften eine verschleierte Werbung in Form einer redaktionellen Werbung darstellen, hängt davon ab, ob die angesprochenen Verkehrskreise “alles Gute für dich” als Kundenzeitschrift der Beklagten erkennen oder nicht. ...

Erforderlich ist , dass eine Kundenzeitschrift auf dem Titelblatt eine unmissverständliche und eindeutige Kennzeichnung als Werbeschrift trägt (BGH GRUR 1989, 516, 518 [= WRP 1989 488] – Vermögensberater).

Ob dieser Eindruck auch anderweitig vermittelt werden kann, ließ das OLG Frankfurt offen. In jedem Fall müssten die Hinweise klar und eindeutig sein und den Leser gewissermaßen anspringen.

OLG Frankfurt, Urt. v. 16.4.2015, 6 U 68/14 (= WRP 2016, 252)

Zwar stellt sich auf der zweiten Seite das “Team des S.-Kundenmagazins” vor, dies aber in einer derart wenig prominenten Art und Weise, dass man den Hinweis leicht überlesen kann. Auf den folgenden Seiten findet sich lediglich oben links auf den ungeraden Seiten kleingedruckt das S-Logo. Im Übrigen wird in der Zeitschrift – was für eine Werbebroschüre unüblich ist – eine Vielzahl von Themen behandelt, die einen Bezug zu dem Unternehmensgegenstand der Beklagten zumindest auf den ersten Blick nicht erkennen lassen.

Damit ist die Zeitschrift insgesamt so aufgemacht, dass der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher ungeachtet der Tatsache, dass er sie kostenlos in Apotheken erhält, nicht erkennt, dass er eine Kundenzeitschrift in Händen hält. Vielmehr geht er davon aus, dass es sich um eine neutrale Zeitschrift eines unabhängigen Verlages handelt.