Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Erinnerungswerbung

Erinnerungswerbung fällt in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetz. Es gelten lediglich ein paar Ausnahmen bei den Pflichtangaben

Zur Erinnerungswerbung siehe im übrigen hier.