Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Kosmetika

Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.