Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.
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Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.