Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.
Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.