Für manche berufliche Tätigkeiten existieren Gebührenordnungen. Der Berufsträger ist dann verpflichtet, seine Tätigkeit auf der Grundlage und im Rahmen der Gebührenordnungen abzurechnen. Dies ist beispielsweise bei Rechtsanwälten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Architekten mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder Ärzten mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) der Fall.