Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Gewährleistung/Garantie

Literatur: Fritzsche, Jörg, Grenzen der Werbung mit Garantien, Gütesiegeln und Sicherheitsaspekten, WRP 2021, 431 

Bei der Gewährleistung geht es um die Verantwortung eines Unternehmers für die Freiheit von Mängeln (Fehlern) der Sache, die er einem anderen dauerhaft oder zeitweilig übereignet oder zur Verfügung stellt. Gewährleistungsvorschriften finden sich insbesondere im Kaufrecht, im Mietrecht oder im Werkvertragsrecht.

Bei Garantien wird zwischen selbständigen und unselbständigen Garantien unterschieden. Im Kaufrecht übernimmt der Verkäufer mit einer Garantie eine Zusicherung für eine bestimmt Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (§ 443 BGB). § 477 BGB beschreibt, wie eine solche Garantie im Verbrauchsgüterkauf gestaltet sein muss.