OLG Düsseldorf, Urt. v. 8.6.2017, I-15 U 68/16, B.II.2
Der Verstoß gegen DIN-Normen kann grundsätzlich lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 5 UWG) auslösen, wenn der Verletzer mit einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung sicherheitsrelevanter Anforderungen geworben hat oder der Verkehr erwartet, dass das Produkt solchen Regeln entspricht (vgl. BGH GRUR 1985, 555 - Abschleppseile; vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, § 3a Rn. 1.59).