Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

geeignet

OLG Köln, Urt. v. 21.10.2016, 6 U 112/16, Tz. 80

Die Auslobung „Für jedes Tür-/Bandsystem geeignet“ ist irreführend nach § 5 UWG. Es ist zwar unstreitig, dass grundsätzlich eine Anwendung für jedes Tür-/Bandsystem möglich ist. Es ist aber ebenso unstreitig, dass es für die Anwendung etwa auf Glastüren vorheriger Unterlegungsmaßnahmen bedarf. Da die Auslobung im Zusammenhang mit der Bewerbung des Schnellmontage-Systems verwendet wird, ist die Auslobung in der uneingeschränkten Art jedenfalls irreführend. Denn wenn bei bestimmten Türen Unterlegungsmaßnahmen erforderlich sind, wird die Erwartung des Verkehrs einer Schnellmontage-Möglichkeit bei jedem Tür-/Bandsystem enttäuscht.