Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Arbeitnehmerüberlassung

BGH, Urt. v. 23.6.2016, I ZR 71/15, Tz. 17 – Arbeitnehmerüberlassung

Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG geregelte Pflicht, eine Erlaubnis zur Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung einzuholen, von der sozialpolitischen Zielrichtung getragen ist, den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutz der überlassenen Arbeitnehmer sicherzustellen.

Mit umfangreicher Begründung Bestätigung von OLG Frankfurt, Urt. v. 29.1.2015, 6 U 63/14