Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

(2) Täuschung

OLG Hamburg, Urt. v. 3.4.2008 - 3 U 282/06, III. 2.b)

Das Erfragen z. B. der Produktpreise eines Anbieters, stellt nicht in jedem Falle eine unlautere Behinderung dar, auch wenn es gegenüber den Mitarbeitern des Anbieters im falschen Namen geschieht.

BGH, Urt. v. 11.5.2017, I ZR 60/16 – Testkauf im Internet

Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.