Käse
OVG Münster, Beschl. V. 18.5.2012, 13 B 427/12, Tz. 17 – mit Gouda gefüllt
An Käse, der – wie Gouda unter bestimmten Standardsorten in Verkehr gebracht werden soll, werden zusätzliche Anforderungen gestellt, die sich aus der Anlage 1 zu § 7 der Käseverordnung (KäseV), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2007 (BGBl. I S. 2930), ergeben. Sie betreffen die Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Eigenschaften (Äußeres, Inneres, Geruch und Geschmack), die dem Sortentyp entsprechen müssen. Wird bei einem Erzeugnis eine Standardsorte angegeben, ohne dass die Anforderungen an diese Standardsorte nach der Käseverordnung erfüllt sind, liegt eine Irreführung im Sinne von § 11 Abs. 1 LFGB vor (Vgl. Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand der Bearbeitung: November 2011, § 7 KäseV, Rn. 14 und 16).