Erinnerungswerbung fällt in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetz. Es gelten lediglich ein paar Ausnahmen bei den Pflichtangaben
Zur Erinnerungswerbung siehe im übrigen hier.
Erinnerungswerbung fällt in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetz. Es gelten lediglich ein paar Ausnahmen bei den Pflichtangaben
Zur Erinnerungswerbung siehe im übrigen hier.