Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

Politische Parteien

Das Verhalten von politischen Parteien stehtin der Regel nicht objektiv im Zusammenhang mit der Förderung von Unternehmen, die durch das Verhalten objektiv gefördert werden. Auch soweit sie sich für die Förderung einzelner Unternehmen oder einer Branche aussprechen, handeln sie regelmäßig nicht objektiv zur Förderung des Unternehmens oder der Branche, sondern wirtschafts- und gesellschaftpolitisch. Aber es lassen sich auch durchaus Konstellationen denken, in denen es einer Partei um den Absatz eintelner Unternehmen geht, den sie unmittelbar fördern wollen.