Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

unübertroffen

Siehe auch Allein- und Spitzenstellungswerbung

OLG Hamburg, Urt. v. 23.12.2021, 3 U 26/21, Tz. 54

Der Senat folgt für den Streitfall nicht der von der Antragstellerin angeführten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in der dortigen Sache 20 U 123/16. Ein besonderer Irreführungsgehalt kommt einer Angabe, mit der behauptet wird, dass ein Produkt hinsichtlich einer bestimmten Produkteigenschaft unübertroffen sei, nicht schon deshalb zu, weil die Zahl der Wettbewerbsprodukte nur klein ist. Der Senat vermag nicht zu erkennen, warum es – wenn es denn so ist – bei einer nur geringen Anzahl von Wettbewerbsprodukten generell irreführend sein sollte, werblich herauszustellen, dass es kein anderes dieser – wenn auch wenigen – Wettbewerbsprodukte gibt, das das beworbene eigene Produkt in einer bestimmten Eigenschaft übertrifft. Das mag anders sein, wenn die jeweilige Werbung dem angesprochenen Verkehr die Vorstellung vermittelt, dass ein Produkt innerhalb einer – tatsächlich nicht existierenden – großen Gruppe von Wettbewerbsprodukten zu einer Spitzengruppe zählt.