Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

(1) Selbständige Tätigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn der Handelnde sie in eigener Verantwortung gestaltet, wenn er sozusagen sein eigener Chef ist.