Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

Bio-Zeichen

§ 1 des  Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (ÖkoKennzG) regelt in seinem Anwendungsbereich, wer das Bio-Zeichen, das Gesetz spricht von der Ökö-Kennzeichnung, unter welchen Voraussetzungen verwenden darf.

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG ist es auch verboten, das Bio-Zeichen nachzuahmen. Wann eine Nachahmung vorliegt hängt vom Vergleich des Bio-Zeichens mit dem anderen Zeichen ab.

BGH, Urt. v. 13.9.2012, I ZR 230/11, Tz. 58 – Biomineralwasser

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG ist es verboten, ein Erzeugnis oder einen sonstigen Gegenstand mit einer dem Öko-Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 ÖkoKennzV nachgemachten Kennzeichnung in Verkehr zu bringen, wenn die Kennzeichnung zur Irreführung über die Art der Erzeugung, die Zusammensetzung oder andere verkehrswesentliche Eigenschaften des gekennzeichneten Erzeugnisses oder Gegenstandes geeignet ist. Wegen des damit bezweckten Schutzes der Verbraucher vor Irreführung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rn. 194). Zum Inverkehrbringen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG gehört auch die produktbezogene Werbung.

BGH, Urt. v. 13.9.2012, I ZR 230/11, Tz. 68 – Biomineralwasser

Die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG regelt … einen speziellen Fall der Irreführung.

BGH, Urt. v. 13.9.2012, I ZR 230/11, Tz. 63, 65 – Biomineralwasser

Ein Nachmachen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG setzt voraus, dass das beanstandete Zeichen dem Öko-Kennzeichen ähnlich ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob Kennzeichen einander ähnlich sind, ist … grundsätzlich auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen.

Liegt eine Ähnlichkeit der Zeichen in ihrem jeweils prägenden Bestandteil vor, kann dies eine Zeichenähnlichkeit begründen.

 BGH, Urt. v. 13.9.2012, I ZR 230/11, Tz. 68 – Biomineralwasser

Für ein Nachmachen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG genügt eine Ähnlichkeit der beanstandeten Kennzeichnung mit dem Öko-Kennzeichen, die die Gefahr einer Irreführung in dem in dieser Bestimmung beschriebenen Sinn begründet. Das Öko-Kennzeichen muss dem Gestalter eines Kollisionszeichens nicht als Vorbild bekannt gewesen sein.

S.a. die Vorinstanz OLG Nürnberg, Urt. v. 18.10.2011, 3 U 354/11 – Bio-Mineralwasser



 

Zitiervorschlag zur aktuellen Seite

Omsels, Online-Kommentar zum UWG:

http://www.webcitation.org/6EgCVARE0